Juli 2020

Anwendungen

Stagnation ist der größte Feind der Hygiene - was Sie bei der Wiederinbetriebnahme Ihrer Systeme beachten müssen

Das Corona-Virus hat die deutsche Wirtschaft hart getroffen. Viele Unternehmen mussten ihren Betrieb vorübergehend aussetzen. Wenn Trinkwassersysteme, raumlufttechnische Anlagen und Verdunstungskühlanlagen vom Shutdown betroffen sind, stellt das die Betreiber vor Herausforderungen.
Für alle wasserführenden Systeme gilt: Stagnation ist der größte Feind der Hygiene, denn stehendes Wasser ist besonders anfällig für die Bildung von gesundheitsschädlichen Mikroorganismen. Bei Verdunstungskühlanlagen müssen deshalb gemäß der VDI 2047 und der 42. BImSchV wasserführende Bauteile bei Bedarf vollständig entleert werden können. Bei Trinkwassersystemen ist die komplette Trockenlegung in aller Regel jedoch nicht möglich. In jedem Fall entscheidend sind die richtigen Maßnahmen unmittelbar vor und nach der Wiederinbetriebnahme.

Trinkwasser-Systeme

Werden Trinkwasser-Installationen weniger als sieben Tage nicht genutzt, genügt es laut Richtlinie VDI/DVGW 6023 für eine gründliche Spülung mindestens 5 Minuten lang mehrere Entnahmestellen zu öffnen. Eine konstante Wassertemperatur weist darauf hin, dass wieder Frischwasser nachfließt. Hat der Stillstand bis zu vier Wochen gedauert, muss nach den Vorgaben des Arbeitsblatts DVGW W 557 gespült werden.
Im Falle einer Stilllegung von länger als vier Wochen ist zusätzlich eine mikrobiologische Wasseruntersuchung erforderlich.

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

Bei Wiederinbetriebnahme von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern nach einem Stillstand von mehr als sieben Tagen, ist das Abarbeiten und Ausfüllen der Checkliste nach Anlage
2 der 42. BImSchV zwingend vorgeschrieben. Die Betriebszustände sind im Betriebstagebuch zu dokumentieren. Die Wiederinbetriebnahme muss von einer hygienisch fachkundigen Person (z.B. geschult
nach VDI-MT 2047, Blatt 4) begleitet werden. Wichtig ist, dass bei Stillständen auch Stagnationen in peripheren Anlagen zur Wasseraufbereitung und Wasserbehandlung, wie Enthärtungsanlagen,  Umkehrosmoseanlagen oder Filtern, beachtet werden. Bei der Wiederinbetriebnahme müssen diese Anlagen hygienisch einwandfrei und betriebsbereit sein. Vor dem Anfahren der Anlage steht die Überprüfung des Zusatzwassers auf Legionellen durch ein akkreditiertes Labor an. Diese Analyse darf zum Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme nicht älter als sieben Tage sein.

So können Sie den Stillstand nutzen

Der Stillstand einer Anlage bietet sich für Wartungs-, Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten an, die sich im laufenden Betrieb nicht durchführen lassen.

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