Juli
2020
Anwendungen
Warum ist die 42. BImSchV so wichtig?
Legionellen werden für Senioren, Kinder oder Menschen mit schwacher Immunabwehr gefährlich, sobald sie durch das Einatmen legionellenhaltiger Aerosole oder Verschlucken legionellenhaltigen Wassers in die
Lunge eindringen. Die Bakterien zeigen eine optimale Vermehrung zwischen 25 bis 40 Grad (maximale Wachstumsrate zwischen 37 °C und 43 °C) und finden darum auch in der menschlichen Lunge ideale Wachstumsbedingungen. 2017 trat die 42. Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (BImSchV) im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes in Kraft. Die Vorschriften sind besonders streng gefasst. Denn in den Jahren davor hatten Verdunstungskühlanlagen in Deutschland schwerwiegende Legionellen-Ausbrüche verursacht. 2010 erkrankten in Ulm 64 Menschen an einer Legionellose, fünf von ihnen starben. In Warstein waren 2013 aus dem gleichen Grund rund 160 Erkrankungen und drei Todesfälle zu beklagen.
Strenges Regelwerk
Die 42. BImSchV betrifft alle Anlagen, in denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig mit der Atmosphäre in Kontakt kommen kann. Die Betreiber haben ein umfangreiches Regelwerk abzuarbeiten.
So muss unter anderem eine Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person erstellt sowie ein durchgängiges Betriebstagebuch geführt werden. Alle fünf Jahre ist eine externe
Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs durchzuführen. Chemische, physikalische oder mikrobiologische Kenngrößen müssen im zweiwöchigen Rhythmus betriebsintern überprüft und dokumentiert werden. Laboruntersuchungen auf Legionellen sind alle drei Monate verpflichtend vorgeschrieben.
Guter Rat vom Spezialisten hilft!
Die 42. BImSchV schreibt vor, dass verschiedene Prüfungen und Gefährdungsbeurteilungen unter Beteiligung einer hygienisch-fachkundigen Person durchzuführen sind. Als hygienisch-fachkundig gilt eine Person, die unter anderem an einer Schulung entsprechend der Richtlinienreihe VDI 2047 erfolgreich teilgenommen hat.
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